häufig gestellte Fragen
Frage zur eingeschränkten Alltagskompetenz
Wie erhalte ich die zusätzlichen Pflegekassenleistungen für Menschen mit eingeschränkter Alltagskompetenz in Höhe von 100 oder 200 Euro monatlich?
Diese Leistungen erhalten Sie auf Antrag bei Ihrer Pflegekasse. Dabei ist es nicht notwendig, dass Sie eine Pflegestufe haben.
Die Gutachter des MDK´s werden bei Ihnen ein sogenanntes Screening durchführen und prüfen, ob bei Ihnen eine eingeschränkte Alltagskompetenz vorliegt (Sollten Sie sich bei diesem Screening ungerecht behandelt fühlen, rufen Sie uns nur an! Wir helfen Ihnen gerne weiter).
Sollte dies der Fall sein, können Sie über weitere 100 oder 200 Euro - je nach Grad der eingeschränkten Alltagskompetenz – an Pflegesachleistungen verfügen. Das heißt, Sie bekommen das Geld zwar nicht ausgezahlt, aber Sie können in Höhe des bewilligten Betrages Leistungen z. B. bei dem Pflegedienst Ihres Vertrauens im Bereich der Demenzbetreuung einkaufen.
nach obenFrage zur Kurzzeitpflege
Ich möchte in den Urlaub fahren! Wie beantrage und wo erhalte ich Kurzzeitpflege für meine Angehörigen im Kreis Heinsberg?
Diese Leistungen erhalten Sie auf Antrag bei Ihrer Pflegekasse. Wenn Sie einer Pflegestufe zugeordnet sind, stellt Ihnen die Pflegekasse einen Betrag in Höhe von 1510 Euro zur Verfügung. Der Pflegesatz setzt sich aus drei Bestandteilen zusammen, welche von jeweils verschieden Kostenträgern beglichen werden: Pflege, Unterkunft und Verpflegung, Investitionskosten.
Die Kosten der Pflege rechnet die Einrichtung mit Ihrer Pflegekasse ab bis der vorgenannte Betrag in Höhe von 1510 Euro aufgebraucht ist. Sollten die Kosten der Pflege höher sein als der vorgenannte Betrag, wird Ihnen die Pflegeeinrichtung den Restbetrag in Rechnung stellen.
Den Kostensatz für die Unterkunft und die Verpflegung müssen generell Sie selbst zahlen.
Die Investitionskosten werden je nach Wohnort vom Kreis oder von der Stadt übernommen.
nach obenFrage zur Angebotserstellung
Ich suche einen verlässlichen und preiswerten ambulanten Pflegedienst in meiner Nähe! Wer erstellt mir ein Angebot?
Wir, sehr gerne sogar! So werden sie – je nach Wohnort – von den erfahrenen Pflegediensten der AWO Heinsberg oder den Pflegediensten Kuijpers betreut. Rufen Sie uns an oder nutzen Sie unser kostenloses Berechnungstool auf unserer Website.
nach obenFrage zur Pflegeeinstufung
Ich fühle mich bei meiner Pflegeeinstufung ungerecht beurteilt. Wer kann mir helfen?
Wir können das. Gerne besuchen wir Sie zu Hause und besprechen mit Ihnen Ihre Pflegesituation. Dabei können wir bereits recht gut beurteilen, ob ein Widerspruch gegen die Einstufung sinnvoll ist. Sollte dies der Fall sein, helfen wir Ihnen gerne beim Widerspruchsverfahren mit unserer Fachkompetenz.
nach obenFrage zur Antragstellung
Ich benötige Pflegeleistungen! Wer hilft mir durch den Antragsdschungel?
Das tun wir gerne. Unsere Mitarbeiter verfügen über langjährige Erfahrung auf dem Pflegesektor. Wir können Ihnen gerne sagen, welche Anträge ausgefüllt werden sollten. Gerne helfen wir Ihnen auch bei der Antragstellung.
nach obenFrage zur Familienpflege
Ich bin erkrankt und kann mich zur Zeit kaum um meine Kinder kümmern! Was kann ich tun?
Sie könnten Familienpflege beantragen.
Die ambulante Familienpflege ist ein besonderes Leistungsangebot für Familien mit einem oder mehreren Kindern bis zum 12. Lebensjahr. Sollten die Eltern aufgrund von Krankheit oder einer anderen Notsituation nicht mehr in der Lage sein die Betreuung des/r Kindes/r zu gewährleisten, übernimmt das zuständige Jugendamt oder die Krankenkasse auf Grundlage einer ärztlichen Verordnung die Kosten der ambulanten Familienpflege.
Auf Wunsch unterstützen wir Sie bei der Antragsstellung bei den jeweiligen Kostenträgern. Der Bewilligungszeitraum richtet sich nach dem Bedarf der einzelnen Notsituation. Er kann sich über Stunden, Tage, Wochen oder Monate erstrecken.
Frage zur Finanzierung
Ich benötige dringend Pflege. Wie kann ich mir das leisten?
Das kommt auf Ihren Pflegebedarf an. Benötigen Sie ambulante oder stationäre Pflege? Ist eine Pflegestufe beantragt? Kann für die Restkosten eventuell Sozialhilfe beantragt werden? Wir beraten Sie gerne.
nach obenFrage zu Hilfen im Haushalt
Ich bin noch lange nicht pflegebedürftig! Ich interessiere mich aber für kleine Hilfen im Haushalt oder bei der Gartenpflege, die mir das Leben angenehmer gestalten.
Auch hier sind Sie bei uns richtig. Unsere Pflegedienste erbringen viele Dienstleistungen, um Ihnen das Leben angenehmer zu gestalten:
- Hilfe im Haushalt (Einkaufen, Kochen, Putzen oder Wäsche waschen) übrigens auch gerne mit Ihnen zusammen
- Hausmeisterliche Betreuung (Durchführung oder Vermittlung und Kontrolle bei allem was so anfällt)
- Da sein (um die pflegenden Angehörigen zu entlasten, oder um Sie bei Arztbesuchen zu begleiten oder Ihnen bei Ihrem Schriftwechsel zu helfen)
- Abwesenheitsservice (Wir kümmern uns. Um alles rund um Ihr Zuhause bei Kur, Krankenhaus oder Urlaub)
- Mahlzeitenservice (Versorgung oder Vermittlung)
für Sie erfinden wir eine Neue. nach oben


